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IV soll bei schwerem Autismus für Frühförderung bezahlen
Im Nationalrat stand heute das Thema Autismus auf der Traktandenliste. Dabei ging es um eine Gesetzesänderung: Künftig sollen in der Schweiz kleine Kinder mit schwerem Autismus schon ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr speziell gefördert werden - und die IV soll sich an den Kosten beteiligen.
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