Die Schweiz darf einem türkischen Kurden das Asyl verweigern, weil er mutmasslich einer Unterorganisation der Arbeiterpartei PKK angehört. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist von grosser Bedeutung für hier lebende Kurden und jene, die aus dieser Konfliktregion noch in die Schweiz kommen.
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Kein Asyl für PKK-nahen Kurden
Die Schweiz darf einem türkischen Kurden das Asyl verweigern, weil er mutmasslich einer Unterorganisation der PKK angehört. Dieser des Bundesverwaltungsgerichts ist von grosser Bedeutung für hier lebende Kurden und jene, die aus dieser Konfliktregion noch in die Schweiz kommen.
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