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Kein Erbrecht zugunsten der Enkel
Der Ständerat will das Schweizer Erbrecht nicht so umbauen, dass Enkel bevorzugt werden. Er hat ein Postulat von Anita Fetz abgelehnt, die damit jungen Familien unter die Arme greifen wollte.
Fetz begründete ihren Vorstoss mit einer Nationalfondsstudie, wonach wegen der steigenden Lebenserwartung im Jahr 2020 nur noch ein Drittel der Erbenden unter 55 Jahre alt sein werden. Die meisten Menschen erbten also dann, wenn sie nicht mehr auf das Geld angewiesen seien.
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