Für den Online-Handel mit Medikamenten braucht es ein Rezept. Das Bundesgericht schiebt dem Versandhandel mit nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten einen Riegel. Es hat die Rekurse von Swissmedic und PharmaSuisse gegen die Versand-Apotheke «zur Rose» gutgeheissen. Das hat Konsequenzen für die Branche der Versandapotheken.

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Kein Online-Verkauf für Medikamente ohne Rezeptpflicht
Das Bundesgericht schiebt dem Versandhandel mit nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten einen Riegel. Es hat die Rekurse von Swissmedic und PharmaSuisse gegen die Versand-Apotheke «zur Rose» gutgeheissen. Das hat Konsequenzen für die Branche der Versandapotheken.
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