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In Zukunft müssen die Staatsanwaltschaften Verdächtige zumindest einmal befragen, bevor sie sie ins Gefängnis schicken.
Bild: KEYSTONE/Alessandro della Valle
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Keine Gefängnis-Strafbefehle mehr ohne Anhörung

Hierzulande werden die allermeisten Strafurteile direkt von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gefällt. Diese untersuchen den Fall und bestimmen auch gleich die Strafe, ohne dass ein unabhängiges Gericht involviert wäre. Per Strafbefehl können sie so nicht nur Geldbussen, sondern auch bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe beschliessen. Doch das soll sich nun ändern.