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Keine Kopftücher für Staatsangestellte in Genf
Im Kanton Genf sind Staat und Kirche strikt getrennt. Dieser Laizitäts-Grundsatz ist in der Kantonsverfassung festgehalten. Das Ausführungsgesetz dazu ist allerdings in die Jahre gekommen. Es ist über 100 Jahre alt und wird durch ein neues ersetzt, welches das Genfer Stimmvolk heute knapp angenommen hat. Frage an Westschweizkorrespondentin Barbara Colpi: Worum ging es in der Abstimmung?
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