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Keine Verwahrung für Täter von Morges
Höchststrafe, aber keine Verwahrung: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen IS-Sympathisanten verurteilt, der 2020 im waadtländischen Morges einen Mann erstochen hatte. Er muss für 20 Jahre ins Gefängnis, verbunden mit einer Therapie.
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