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Keine vollständige Übersetzung vor Gericht
Die Schweiz kann auch schwere Verbrechen vor Gericht bringen, die in einem anderen Land begangen wurden – auf Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit. Deshalb gibt es Prozesse, bei denen Beschuldigte, Opfer und Zeugen keine Landessprache sprechen. Gemäss Schweizer Recht gibt es aber keinen Anspruch auf vollständige Übersetzung eines Gerichtsprozesses.
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