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Was wenn ein Kommentar auf srf.ch nicht veröffentlicht wird? Dagegen soll sich der Verfasser oder die Verfasserin künftig wehren können, sagt das Bundesgericht
Bild: Keystone/Laurent Gillieron
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Kommentar gelöscht: ein Fall für die SRG-Ombudsstelle

Wer einen Online-Artikel der SRG-Medien kommentiert, wird darum gebeten, sich an die Netiquette zu halten. Ansonsten wird der Kommentar gelöscht. Ob zu recht oder nicht, darüber muss künftig die Ombudsstelle entscheiden, wenn sich der Verfasser oder die Verfasserin des Kommentars gegen die Nichtveröffentlichung wehrt.