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Lebenslange Verwahrung aufgehoben - ein Urteil gibt zu reden
Das Bundesgericht hebt die lebenslange Verwahrung eines 26-fachen Sexualstraftäters auf: Seine Taten seien nicht so schlimm, dass sie die schärfste Massnahme rechtfertigen würden, urteilen die Richter in Lausanne.
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