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Lebenslanges Berufsverbot mit oder ohne Ausnahmen?
Wer ein Sexualdelikt an einem Kind verübt hat, darf nie mehr mit Minderjährigen arbeiten. Umgesetzt ist die vor drei Jahren angenommene «Pädophilen-Initiative» noch nicht. Denn lebenslängliche Berufsverbote kollidieren mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Der Ständerat debattiert derzeit über Ausnahmen.
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