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Der Bund will eine einheitliche nationale Lösung zugunsten des Kindesschutzes. Bisher gibt es in rund der Hälfte aller Kantone Sonderregeln. Verschiedene Kinderschutzexperten unterstützen die geplante Änderung.
Bild: Keystone
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Meldepflicht bei Verdacht auf Missbrauch

Wer bemerkt, dass Kinder sexuell missbraucht oder körperlich misshandelt werden, sollte dies rasch den Behörden melden, Ärzte oder Lehrerinnen etwa, weil sie die Kinder regelmässig sehen. Der Bundesrat will nun, dass auch Kita-Angestellte oder Musiklehrer verpflichtet werden, Verdachtsfälle der KESB zu melden. Der Ständerat hat der Gesetzesänderung zugestimmt; damit ist die Vorlage aber noch nicht durch.