Moralisch verwerflich - juristisch nicht belangbar
Entfernt ein Mann beim Geschlechtsakt heimlich das Kondom, nennt man das «Stealthing». Solche Fälle beschäftigen inzwischen auch Schweizer Gerichte. Ein 21jähriger war deswegen angeklagt und wurde der Schändung beschuldigt. Das Zürcher Obergericht sprach ihn frei.
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