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Salome Zimmermann entscheidet über Abhöraktionen
Ab dem 1. September 2017 tritt das neue Nachrichtendienst-Gesetz in Kraft. Freie Hand beim Überwachen von mutmasslichen Terroristen und Spionen haben aber die Nachrichtendienstler nicht. Eine Bundesverwaltungsrichterin muss die Abhöraktionen Fall für Fall genehmigen. Eine Begegnung mit der Richterin Salome Zimmermann.
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