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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg.
Bild: Keystone
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Schweiz darf konvertierten Afghanen nicht ausschaffen

Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Asylbewerber nach Afghanistan zurückschaffen. Nun urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg: Die Rückschaffung wäre eine Verletzung der Menschenrechtskonvention.