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Im Tessin dürfen Rustici für drei Monate im Jahr auch ausserhalb der Bauzone ohne Baubewilligung vermietet werden.
Bild: KEYSTONE/KARL MATHIS
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Sonderregelung zur Vermietung von Rustici im Tessin

Tessiner Rustici - ehemalige Ställe, die zu Häuschen umgebaut wurden - sind sehr beliebt. Und zwar sowohl bei Tessinerinnen und Tessinern, als auch bei Touristen. Darum hat die Südschweiz entschieden, das Raumplanungsgesetz des Bundes eigenwillig auszulegen. Dieses Gesetz regelt nämlich das Vermieten von Rusticos ausserhalb der Bauzonen rigoros – eigentlich.