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Symbolbild. Stall mit neuem Maiensässanbau.
Bild: Keystone
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Stall darf nicht in Ferienwohnung umgebaut werden

Ein Urteil des Bundesgerichts verbietet es, im Kanton Graubünden einen alten Stall in eine Ferienwohnung umzubauen. Das Urteil hat sowohl Bündner Behörden wie auch Landschaftsschützer überrascht.

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Ein Urteil des Bundesgerichts verbietet es, im Kanton Graubünden einen alten Stall in eine Ferienwohnung umzubauen. Das Urteil hat sowohl Bündner Behörden wie auch Landschaftsschützer überrascht.

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