Zum Inhalt springen

Stellenmeldepflicht wird befolgt

Seit einem Jahr gilt der Inländervorrang, respektive die Stellenmeldepflicht. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen zuerst nach inländischen Fachkräften suchen, bevor die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr der Einführung aus?

Mehr von «Echo der Zeit»