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Stiefkind-Adoption: Entscheid mit Diskussionspotential

Die Unternehmenssteuerreform III ist das Thema der Sommersession. Die Reform soll die Schweizer Steuerpolitik in Einklang bringen mit internationalen Richtlinien, und gleichzeitig sollen mit der Reform Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für Bund und Kantone sichergestellt werden.

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Heutzutage dürfen in der Schweiz nur Verheiratete das Kind ihres Partners adoptieren. Das soll sich nun ändern: Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Regeln gelockert für die sogenannte Stiefkind-Adoption: Der Zivilstand spielt künftig keine Rolle mehr, und auch Homosexuelle dürfen die Kinder ihrer Partner adoptieren.

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