Urteil in der Urner Justizaffäre: 28 Monate für Ignaz Walker
Das Urner Obergericht verurteilt den ehemaligen Nachtklub-Besitzer Ignaz Walker zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten; drei Jahre vorher hatte die gleiche Strafkammer 15 Jahre Gefängnis für angemessen gehalten. Damals hatte das Gericht es als erwiesen betrachtet, dass Walker im Jahr 2010 sowohl selber auf einen Gast geschossen als auch einen Mordauftrag erteilt hatte. Walkers getrennte lebende Ehefrau wurde durch Schüsse aus einer Pistole verletzt, überlebte aber.
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