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Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12.09.1848, fotografiert am 29. März 2019 im Bundesarchiv in Bern.
Bild: Keystone
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Verhandlungsabbruch: Hätte das Parlament entscheiden müssen?

Der Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen mit der EU über das Rahmenabkommen abzubrechen, wird Folgen haben. Nun wird eine grundsätzliche Frage aufgeworfen: Darf der Bundesrat einen solchen Entscheid überhaupt selbst fällen?