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Wehrdienstverweigerung doch ein Asylgrund
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein syrischer Dienstverweigerer Asyl erhalten soll, weil er bei einer Rückkehr nach Syrien zu hart bestraft würde. Das Urteil birgt politischen Sprengstoff. Parlament und Volk hatten die Wehrdienstverweigerung als Asylgrund eigentlich abgeschafft.
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