Wer ausgezont wird, erhält keine Entschädigung
Seit Jahren schreibt das Raumplanungsgesetz vor, dass Flächen wieder ausgezont werden müssen, die in den nächsten 15 Jahren nicht bebaut werden. Am Mittwoch hat das Bundesgericht entschieden: Wer von solchen Auszonungen betroffen ist, erhält keine Entschädigung.
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