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«Wichtiger Schritt zur gerechten Behandlung der Sexarbeiterinnen»

Ein Mann nahm die Dienste einer Prostituierten in Anspruch, zahlte die Frau danach aber nicht. Er argumentierte, der mündliche Vertrag sei sittenwidrig und er müsse nicht bezahlen. Das Bundesgericht widerspricht nun dieser Sichtweise. Was sagt das Urteil aus? Frage an die Journalistin Brigitte Hürlimann.