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Zustände in Champ-Dollon verletzen die Menschenrechte
Angenehm muss ein Gefängnis nicht sein, aber sechs Häftlinge in einer Dreierzelle, das sei unhaltbar. Das Bundesgericht hat sich mit den Bedingungen im überfüllten Genfer Gefängnis Champ-Dollon befasst - und die Missstände als menschenrechtsverletzend kritisiert.
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