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20 Franken für «Geldwäschereiformular» bei der Post

Für eine Einzahlung von 35 Euro auf ein Schweizer Konto fordert die Post von einem Kunden eine Bestätigung, dass das Geld rechtmässig ihm gehört. Und verlangt für diese «Dienstleistung» zusätzlich 20 Franken. Der Kunde fragt sich: kann das sein?

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