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Ab 1. Februar kann es für Maskenverweigerer teuer werden

Die Spielregeln sind klar: Ohne Maske kein Zutritt. Doch es gibt sie noch immer, die Maskenverweigerer. Kundinnen und Kunden, die sich aus Überzeugung und ohne Attest weigern, eine Schutzmaske anzuziehen. Eine «Espresso»-Hörerin hat beim Einkaufen mehrfach Personen ohne Masken auf die geltenden Regeln angesprochen. Allerdings ohne Erfolg. Und auch die Angestellten hätten nichts unternommen. Dabei sagt das BAG: Der Betreiber habe «das Recht und die Pflicht, dieser Person den Eintritt zu verweigern bzw. sie aus dem Laden zu verweisen.» Ab dem 1. Februar können Maskenverweigerer gebüsst werden.

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