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Abgesagtes Gruppenessen: Muss man das bezahlen?
Für ihren Wanderausflug hatte eine Gruppe von 30 Leuten in einem Bergrestaurant Geschnetzeltes mit Rösti bestellt. Der Wirt hatte das Menu extra für die Gruppe gekocht.
«Was wäre gewesen, wenn wir wegen schlechten Wetters kurzfristig abgesagt hätten?», fragt jemand von der Wandergruppe. Das Essen war nur mündlich abgemacht, es gab keine schriftliche Vereinbarung.
Die Gruppe hätte das Essen auch bei einer Absage bezahlen müssen, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Auch eine mündliche Abmachung ist ein bindender Vertrag. Die Gruppe hätte den Einkommensausfall des Wirtes bezahlen müssen.
Allerdings hätte der Wirt alles daran setzen müssen, diesen Schaden möglichst klein zu halten. Wenn zum Beispiel andere Gäste gekommen wären, weil aufgrund der Abwesenheit der Wandergruppe noch Tische frei wären, müsste der Wirt dieses Einkommen vom Schaden abziehen.
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