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Ärztefehler: Wie Patienten reagieren sollen
Auch im Spital können Fehler passieren. Viele liessen sich vermeiden, wenn Patienten ihre Zweifel sofort äussern würden. Doch nicht immer ist klar, ob es bei einer Komplikation um einen Fehler oder um ein normales Operationsrisiko handelt.
Denn Komplikationen können bei Operationen immer auftreten, ohne dass der Arzt ein Fehler gemacht hat. Damit von einem Fehler gesprochen werden kann, muss dem Arzt oder der Pflegefachperson eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Sorgfaltspflichtverletzung muss zudem ein Schaden entstanden sein.
Dies zu beweisen, sei schwierig, weil die Patienten aufzeigen müssten, dass der Fehler den Schaden verursacht habe, sagt Margrit Kessler von der Schweizerischen Stiftung für Patientenschutz. Pro Jahr kommen nur wenige Fälle vor Gericht. Meist einigen sich die Parteien aussergerichtlich.
Wer das Gefühl hat, dass bei einer ärztlichen Behandlung ein Fehler passiert ist, sollte zuerst mit dem Arzt oder der Pflegefachperson das Gespräch suchen. Wenn dies nichts nützt, kann man sich von der Stiftung für Patientenschutz beraten lassen.
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