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Ärztin muss Krankengeschichte bedingungslos herausgeben

«Das kann doch nicht sein!», dachte die Frau, als sie von ihrer bisherigen Arztpraxis ihre Krankengeschichte verlangte. Sie hat die Ärztin gewechselt und wollte der neuen Praxis die Dokumentation übergeben. Die frühere Arztpraxis verlangte von der Patientin jedoch eine Unterschrift, dass sie auf jegliche Schadenersatzansprüche für allfällige Behandlungsfehler verzichte.
Eine solche Bedingung für die Herausgabe der Krankengeschichte ist nicht erlaubt, sagt der Datenschutzbeauftragte.

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