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Aktien liegen bei Dritten «auf eigene Gefahr» – wie bitte?

Ein «Espresso»-Hörer wird stutzig, als er im Kleingedruckten der Postfinance auf folgende Klausel stösst: «Postfinance ist ermächtigt, die Depotwerte auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei Dritten in der Schweiz oder im Ausland verwahren zu lassen». Eine Nachfrage bei Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz ergibt: Die meisten anderen Banken haben ebenfalls einen ähnlichen Satz in ihren AGB. Damit wälzen sie das Risiko im Fall eines Bankenkonkurses auf ihre Kundschaft ab.

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