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Aufzeichnen von Telefongesprächen
Ruft man auf eine Hotline an, werden Kunden oft darauf hingewiesen, dass das Gespräch aufgezeichnet werden kann. Wird die Aufzeichnung zu Schulungszwecken gebraucht, ist eine solche Ansage Pflicht. Es gibt aber auch Fälle, wo Firmen Aufzeichnungen machen können, ohne die Kunden zu informieren.
Bei Anrufen auf die Hotline von Firmen wie der Swisscom oder der Postfinance ertönt vor jedem persönlichen Gespräch eine Ansage ab Band. Diese besagt, dass das Gespräch aus Qualitätssicherungsgründen aufgezeichnet werden kann. Die Firmen benutzen die aufgezeichneten Gespräche zur Schulung der Mitarbeiter im Call-Center.
Gemäss dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür dürfen jedoch Gespräche auch ohne entsprechenden Hinweis aufgezeichnet werden. Dies, wenn während des Gesprächs ein Geschäft abgewickelt wird. Dies machen vor allem Banken beim Wertschriftenhandel.
Auch Private können Anrufe aufzeichnen. In diesem Fall muss laut Datenschutzgesetz aber auf jeden Fall die Einwilligung des Angerufenen eingeholt werden.
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