
Inhalt
Bergkristalle: Den «Wanderfund» darf man behalten
Wer beim Wandern in den Bergen einen Kristall findet, darf diesen grundsätzlich behalten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Fund etwa von besonderer naturwissenschaftlicher Bedeutung ist, sollte er der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. So verlangt es auch der Ehrenkodex der Strahler. «Espresso» zeigt am Beispiel des Kantons Bern, was Berggänger zu Kristallfunden wissen müssen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen