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Besucherparkplätze: Wer darf sein Auto abstellen?
«Espresso»-Hörer Ernst Nobs besitzt in einer Siedlung im aargauischen Remigen eine Eigentumswohnung. An der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass die insgesamt drei Besucherparkplätze ausschliesslich Besuchern vorbehalten sein sollen. Ein Mieter hält sich nicht daran und parkiert dauerhaft auf einem Besucherparkplatz. «Was können wir unternehmen?», fragt Ernst Nobs.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo sollten die Eigentümer die Verwaltung beauftragen, den Mieter zu ermahnen, er solle das Falschparkieren unterlassen. Parkiert der Mieter weiterhin auf dem Besucherparkplatz, kann ein richterliches Parkverbot eingeholt werden. So können Falschparker gebüsst werden.
Zugelassen sind auf einem Besucherparkplatz nur Personen, die zu Besuch sind. Die Bewohner selber dürfen ihr Auto nicht darauf abstellen, auch nicht für kurze Zeit. Bei Besuchern, die einen Besucherparkplatz für längere Zeit in Anspruch nehmen, sollte die Verwaltung kontaktiert werden.
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