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Betreibung im Haus: Was nun?

Wird ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes zugestellt, muss der Schuldner, die Schuldnerin folgendes wissen: Die Betreibung bleibt während fünf Jahren auf dem Betreibungsregister-Auszug sichtbar. Das kann für die Wohnungssuche problematisch sein.
Auch wenn eine Betreibung ungerechtfertigt ist, erscheint der Eintrag auf dem Auszug. Seit ein paar Jahren können sich Personen bei einer ungerechtfertigten Betreibung aber wehren. Sie müssen Rechtsvorschlag machen bei der Zustellung der Betreibung. Sollte der Gläubiger danach untätig bleiben, kann die Löschung nach drei Monaten beantragt werden.

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