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Coopzeitung darf für Rätsellösungen kein Geld verlangen

Die Lösungen für die Rätsel in der Coopzeitung kostenpflichtig per Telefon oder SMS durchgeben: Damit ist es seit diesem Juli vorbei. Die interkantonale Geldspielaufsicht stört sich daran, dass die Coopzeitung und das Migros Magazin einen Franken verlangen, wenn jemand die Lösung eines Rätsels per Telefon oder SMS einreichen möchte. Die Ausnahmeregelung im Geldspielgesetz gelte nur für Medienunternehmen, sagt die Aufsicht. Das seien Coop und Migros eindeutig nicht. Das Migros Magazin will deshalb nun ebenfalls reagieren.

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