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Bild: Colourbox
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Corona: Schutzmassnahmen sind weiterhin möglich

Ab heute gibt es offiziell keine Corona-Regeln mehr, die «besondere Lage» ist vorbei. Heisst: Keine Maskenpflicht mehr im ÖV und keine Isolationspflicht mehr bei einer Corona-Erkrankung. Dies hat Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Aber auch wenn die Isolation wegfällt, dürfen Angestellte nicht krank zur Arbeit. «Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bin ich verpflichtet, meine Arbeitgeberin darüber zu informieren, wenn von mir eine Ansteckungsgefahr ausgeht», sagt Roger Rudolph, Arbeitsrechtsprofessor an der Uni Zürich.

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