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Darf die Verwaltung Kosten für einen Spezialanstrich verrechnen?
Das Rauchen in der Wohnung hat Spuren hinterlassen: Nach dem Auszug seiner Mieterin muss der Vermieter die Wände mit einem Spezialanstrich behandeln. Dafür zahlen soll die Mieterin. «Espresso» sagt, in welchem Umfang Mieterinnen und Mieter bei Nikotinschäden zur Kasse gebeten werden können.
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