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Daten von Hotelgästen landen bei der Polizei
Wer als Gast in ein Schweizer Hotel eincheckt, muss zuerst ein Anmelde-Formular mit Angaben wie Name, Adresse und Beruf ausfüllen. Viele Gäste wissen jedoch nicht, dass diese Daten direkt bei der Polizei landen - zumindest in gewissen Kantonen.
In der Schweiz wird der Umgang mit den persönlichen Daten der Gäste durch die kantonalen Gastgewerbe- und Polizeigesetze geregelt. Hotelbesitzer sind durch diese Gesetze verpflichtet, die wichtigsten Angaben ihrer Gäste für die Polizei aufzubewahren. Diese kann dann auf die Daten zurückgreifen. Nur, wann darf die Polizei dies, und wann nicht?
Im Kanton Zürich zum Beispiel werden sämtliche elektronisch erfassten Gästedaten an die Polizei übermittelt. Diese speist die Angaben in ihre Fahndungssysteme ein und überprüft, ob sich polizeilich gesuchte Personen unter den Gästen befinden. Diese «automatische Abgleichung» findet aber ohne konkreten Verdacht gegen eine Person statt und schreckt deshalb Datenschützer auf.
Diese wollen, dass die Polizei gerade bei Schweizer Staatsangehörigen erst bei einem Verdacht auf die Hoteldaten zurückgreifen kann. Für die bisherige flächendeckende Kontrolle fehle eine klare gesetzliche Grundlage, so die Datenschützer weiter. Die Forderungen der Zürcher Datenschützer werden in anderen Kantonen bereits umgesetzt. Die Berner Kantonspolizei ermittelt zum Beispiel seit den 80er-Jahren nur noch auf einen konkreten Verdacht hin.
Bis die rechtliche Situation in allen Kantonen restlos geklärt ist, raten die Datenschützer den Hotelgästen folgende Vorgehensweise: Lieber einmal zu wenig Daten an der Reception angeben. Grundsätzlich müssen die Hotels nämlich der Polizei bloss die Angaben weitergeben, die auch im persönlichen Reisepass zu finden sind.
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