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Defektes Garagentor: Versicherung lehnt Schaden zu Unrecht ab
Ein Besucher fährt beim Parkieren versehentlich in das Garagentor eines Hauses. Ein klarer Fall für die Haftpflichtversicherung. Doch diese winkt ab. Das Tor sei alt und habe keinen Wert mehr. «Espresso» sagt, weshalb die Versicherung dennoch zahlen muss.
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