Die Corona-Zeit wirkt sich auf die Steuern aus
Viele Menschen in der Schweiz arbeiten wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit oder sind im Homeoffice. Beides hat Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020, welche man nächstes Jahr ausfüllen muss. Homeoffice bedeutet nämlich auch: kein Arbeitsweg und keine Essensauslagen.
«Die Abzüge für die Berufsauslagen entfallen aufgrund des Homeoffice», erklärt Michelle Birri, Inhaberin des Beratungsunternehmens Belle Tax. Man müsse dies bei der nächsten Steuererklärung entsprechend berücksichtigen. Kann man im Gegenzug dafür ein Arbeitszimmer geltend machen? «Meistens nicht», sagt die Expertin.
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