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Die Vornamen tauschen ist unter Umständen erlaubt
Ruben oder Laurin? Geschmacksache, welcher Name jemandem besser gefällt. Einem Mann aus Biel gefällt sein zweiter Vorname, Ruben, besser. Seit vier Jahren ist dies nun sein Rufname. Dies ist erlaubt. Aber: «In amtlichen Dokumenten muss die Reihenfolge der Vornamen gemäss Personenstandsregister übernommen werden. Ein Weglassen oder Umstellen von Vornamen ist somit nicht erlaubt», schreibt das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern. Man kann den Vornamen aber je nachdem auch offiziell ändern.
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