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Digitales Erbe: Wer vorsorgt, erspart Hinterbliebenen viel Mühe
Gemäss Erbrecht erben die Hinterbliebenen neben den physischen Gütern auch alle digitalen Güter. Dazu gehören Dateien sowie Smartphones und deren Inhalt. Die vielen persönlichen Erinnerungen können ein Segen sein – doch wer erbt auch die Zugangsdaten dazu?
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