
Inhalt
Echtpelz in Secondhand-Läden: Kundschaft wird nicht informiert
Echter Pelz muss in der Schweiz klar gekennzeichnet sein – so verlangt es das Gesetz. Doch die Läden scheinen sich wenig darum zu kümmern: Bei einem Test des Zürcher Tierschutzes war kein einziger der 200 gefundenen Echtpelz-Artikel als solcher gekennzeichnet. Aber auch gewöhnliche Modehäuser nehmen das Gesetz zu wenig ernst. Laut dem zuständigen Bundesamt ist die Beanstandungsquote jeweils sehr hoch – in der jüngsten Kontrollperiode lag sie bei 70 Prozent.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen