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Echtpelz in Secondhand-Läden: Kundschaft wird nicht informiert

Echter Pelz muss in der Schweiz klar gekennzeichnet sein – so verlangt es das Gesetz. Doch die Läden scheinen sich wenig darum zu kümmern: Bei einem Test des Zürcher Tierschutzes war kein einziger der 200 gefundenen Echtpelz-Artikel als solcher gekennzeichnet. Aber auch gewöhnliche Modehäuser nehmen das Gesetz zu wenig ernst. Laut dem zuständigen Bundesamt ist die Beanstandungsquote jeweils sehr hoch – in der jüngsten Kontrollperiode lag sie bei 70 Prozent.

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