Erbschein bestellt: «Kann ich das Erbe noch ausschlagen?»
Verliert man einen geliebten Menschen, so ist man in der Regel mit Trauern beschäftigt. Gleichzeitig fallen auf einen Schlag viele administrative Erledigungen an: Beerdigung organisieren, Trauerzirkulare versenden, offene Rechnungen bezahlen sind nur einige Dinge, die darunterfallen. Manchmal benötigt man einen Erbschein, um zu bestätigen, dass man erbberechtigt ist. Nun stellt sich die Frage: Können Angehörige, die einen Erbschein bestellt haben, danach das Erbe noch ausschlagen? Etwa, wenn erst später klar wird, dass die verstorbene Person Schulden hinterlässt
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