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Falsch deklariert: Frau muss eigenes Portemonnaie verzollen
Einer Schweizer Touristin wird in Österreich das Portemonnaie gestohlen. Ein paar Tage später wird es am Wiener Hauptbahnhof ohne Geld und Kreditkarten abgegeben. Eine Mitarbeiterin des Bahnhofs schickt der Schweizerin ihr Portemonnaie nach Hause. Dabei macht sie einen Fehler bei der Deklaration auf dem Zollformular. Die Folge: Die Frau muss für ihr eigenes, mehrere Jahre altes Portemonnaie Zollgebühren zahlen, die höher sind als der Wert des Portemonnaies.
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