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Bild: Colourbox
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Falsch zugestellter Brief irrtümlich geöffnet – was gilt?

Bei mehreren Espresso-Hörerinnen und -Hörern sind schon fremde Briefe und Päckli im Briefkasten gelandet. Nach unserem Beitrag zu einem solchen Fall sind viele Rückmeldungen eingegangen. Was passiert nun, wenn man einen solchen Brief oder ein Päckli unabsichtlich öffnet? Verstösst man damit gegen das Briefgeheimnis? «Nein», sagt Raphaela Cueni, Rechts-Dozentin an der Universität Basel, «gegen das Brief- respektive Schriftgeheimnis verstösst nur, wer einen Brief absichtlich öffnet, um ihn zu lesen.» Auch das Postgeheimnis sei nicht tangiert, weil dieses nur für die Post-Angestellten gelte.

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