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Fragwürdiger Umgang einer Sprachschule mit Online-Bewertungen

Eine Frau absolviert eine Deutschprüfung an der Sprachschule ILS in Bern. Die mündliche Prüfung empfindet sie als unangenehm. Die Expertin habe sich unhöflich verhalten und verwirrende Fragen gestellt. Sie schildert ihr Erlebnis in den Google-Bewertungen. Die Schule fordert sie per eingeschriebenem Brief auf, den Kommentar zurückzuziehen, denn er sei rufschädigend. Tue sie das nicht, leite man rechtliche Schritte ein. Gleichzeitig winkt die Schule aber auch mit Gutscheinen, wenn man sie positiv bewertet. Beides sei sehr problematisch, findet der Rechtsexperte.

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