Grenzen bei Onlinebewertungen
Wer schlechte Erfahrungen mit einer Firma, einem Produkt, Hotel oder Restaurant gemacht hat, kann dies in einer Online-Bewertungen öffentlich kundtun – also zum Beispiel nur einen von fünf Sternen geben und die Firma mit ein paar kernigen Sätzen in der Luft zerreissen. Wer dabei zu weit geht, kann aber rechtlich belangt werden. Beispielsweise wegen Beschimpfungen und falschen Behauptungen. Ein Rechtsprofessor sagt, was nicht drin liegt und gibt Tipps für rechtlich saubere Online-Bewertungen.
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