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Handtaschen-Versicherung in der Kritik

Die Zürich Versicherung hat eine neue Versicherung im Angebot. Die «Zurich - to go! Handtaschen Assistance» bietet Unterstützung, wenn die Handtasche gestohlen wird. Experten finden diese Versicherung unnötig.

Bei der Handtaschen Assistance genügt laut Eigenwerbung ein Anruf und «alles Nötige wird für Sie geregelt und bezahlt: Kartensperrungen, Rücktransport nach Hause und Verständigung des Schlüsseldienstes.» Die Handtaschen-Assistance für 33 Franken pro Jahr umfasst auch den Gesprächsmissbrauch vom gestohlenen Mobiltelefon bis zu einer Limite von 1000 Franken. Nicht gedeckt ist aber der Bankkartenmissbrauch. Auch die Handtasche und ihr Inhalt wie Laptop, Musicplayer oder Sonnenbrille sind nicht versichert. Zudem ist die Versicherungsleistung pro Fall auf maximal 3000 Franken limitiert.

Laut Versicherungsexpertin Julia Müller vom VZ Vermögenszentrum ist diese Versicherung nicht nötig, weil der Diebstahl der Handtasche vielfach bereits in der Hausratsversicherung mit dem Zusatz «Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist. Somit ist man gegen dieses Risiko doppelt versichert.

Als «Espresso» die Zürich mit den Kritikpunkten konfrontiert, passt die Zürich die Handtaschen-Assistance an. Ab November verkauft sie eine verbesserte Version: «Die erweiterte Handtaschenversicherung richtet sich an junge Studierende ohne Hausratversicherung, die aber trotzdem alles versichern möchten, was sie täglich bei sich tragen. Wie ihr Handy, das iPad oder den Computer. Ausserdem kommen die reisefreudigen Jungstudierenden in den Genuss von Serviceleistungen in In- und Ausland.»

Da es sich bei einem Handtaschen-Diebstahl um kein existenzbedrohendes Ereignis handelt, rät die Verscherungsexpertin Tanja Müller davon ab, die Handtaschen-Versicherung abzuschliessen. Auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS rät man von solchen Versicherungen ab. Wie Geschäftsführerin Sara Stadler sagt, habe es schon Fälle geben, bei denen die einzelnen Versicherungen die Schadensfälle unter einander hin und hergeschoben hätten, weil keine habe bezahlen wollen.

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Handtaschen-Versicherung in der Kritik

Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.
Die Zürich Versicherung hat eine neue Versicherung im Angebot. Die «Zurich - to go! Handtaschen Assistance» bietet Unterstützung, wenn die Handtasche gestohlen wird. Experten finden diese Versicherung unnötig. Bei der Handtaschen Assistance genügt laut Eigenwerbung ein Anruf und «alles Nötige wird für Sie geregelt und bezahlt: Kartensperrungen, Rücktransport nach Hause und Verständigung des Schlüsseldienstes.» Die Handtaschen-Assistance für 33 Franken pro Jahr umfasst auch den Gesprächsmissbrauch vom gestohlenen Mobiltelefon bis zu einer Limite von 1000 Franken. Nicht gedeckt ist aber der Bankkartenmissbrauch. Auch die Handtasche und ihr Inhalt wie Laptop, Musicplayer oder Sonnenbrille sind nicht versichert. Zudem ist die Versicherungsleistung pro Fall auf maximal 3000 Franken limitiert. Laut Versicherungsexpertin Julia Müller vom VZ Vermögenszentrum ist diese Versicherung nicht nötig, weil der Diebstahl der Handtasche vielfach bereits in der Hausratsversicherung mit dem Zusatz «Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist. Somit ist man gegen dieses Risiko doppelt versichert. Als «Espresso» die Zürich mit den Kritikpunkten konfrontiert, passt die Zürich die Handtaschen-Assistance an. Ab November verkauft sie eine verbesserte Version: «Die erweiterte Handtaschenversicherung richtet sich an junge Studierende ohne Hausratversicherung, die aber trotzdem alles versichern möchten, was sie täglich bei sich tragen. Wie ihr Handy, das iPad oder den Computer. Ausserdem kommen die reisefreudigen Jungstudierenden in den Genuss von Serviceleistungen in In- und Ausland.» Da es sich bei einem Handtaschen-Diebstahl um kein existenzbedrohendes Ereignis handelt, rät die Verscherungsexpertin Tanja Müller davon ab, die Handtaschen-Versicherung abzuschliessen. Auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS rät man von solchen Versicherungen ab. Wie Geschäftsführerin Sara Stadler sagt, habe es schon Fälle geben, bei denen die einzelnen Versicherungen die Schadensfälle unter einander hin und hergeschoben hätten, weil keine habe bezahlen wollen.
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Horrende Rechnungen wegen Fotos im Internet

Laufzeit 6 Minuten.
Eine der weltweit grössten Fotoagenturen, Getty Images stellt horrende Rechnungen an Leute, die im Internet Bilder verwenden, für die sie keine Urheberrechte besitzen. «Espresso»-Hörer Markus Eschbach hat unwissentlich ein kostenpflichtiges Foto auf seiner Pferde-Internetseite für Kinder verwendet. «Getty Images» verlangte dafür 1250 Franken: «Ich war nicht bereit, einen solch hohen Betrag dafür zu bezahlen. Als ich mich weigerte, meldete sich ein Anwalt der Firma und schlug mir einen tieferen Betrag vor.» Schliesslich haben sich die beiden Parteien vor dem Friedensrichter auf 300 Franken einigen können. «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner rät: «Wer eine Rechnung von «Getty Images» erhält, soll sich nicht einschüchtern lassen. Wenn man das Gespräch sucht, ist wohl in den meisten Fällen eine Einigung möglich.» «Werke und Fotografen schützen» Es taucht die Frage auf, weshalb «Getty Images» mit solch horrenden Forderungen an Personen herantritt, die ihre Fotos fälschlicherweise verwendet haben. Auf Anfrage von «Espresso» rechtfertigt sich die Foto-Agentur: «Die Werke unserer Fotografen und Künstler zu schützen, ist für Getty Images von hoher Bedeutung. Die Fotografen und Künstler, die uns ihre Werke zur Verfügung stellen, erwarten von uns, dass sie für jede kommerzielle Nutzung vergütet werden.» Argumente, die nachvollziehbar sind. Allerdings erklärt es noch nicht, weshalb ein Aushandeln mit «Getty Images» nötig wird. Das Unternehmen sagt dazu: «Wir nehmen eine durchschnittliche Nutzungsdauer als Grundlage. Falls der Betroffene darlegen kann, wie lange das Bild bereits genutzt wurde, passen wir dies entsprechend an.» Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen Grundsätzlich gilt: Wer im Internet Fotos herunterlädt und diese dann einer Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, der muss dafür bezahlen. Der Schweizerische Verband der Bildagenturen hat klare Richtlinien für die Tarife. Ein Foto auf einer Homepage mit einer Publikationsdauer von drei Monaten kostet 180 Franke, für die Dauer von sechs Monaten kostet es 225 Franken, oder für ein Jahr 300 Franken. Fachexperte für Urheberrechte beim Verband der Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner, Beat Ernst sagt gegenüber «Espresso»: «Wir würden uns wünschen, dass das Unrechtsbewusstsein der Leute im Zusammenhang mit illegalen Downloads im Internet geschärft würde.» Schon in den Schulen sollte Kindern vermittelt werden, dass das Internet kein Selbstbedienungsladen ist.